tarifen liegen. So bestimmt heute neben der Netz-Einspeisung
insbesondere der Anteil des im Gebäude selbstgenutzten Solarstroms
(inkl. Speicherung) die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage.
Weitere Informationen: www.bundesnetzagentur.de
Förderung von Solarstromspeichern Stand: 03/2018
Das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Speicher“ unterstützt
die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung
mit Photovoltaikanlagen, die an das elektrische Netz
angeschlossen sind, durch zinsgünstige Darlehen und ergänzende
Tilgungszuschüsse.
Weitere Informationen: www.kfw.de
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
2009 ist das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in Kraft getreten.
Es schreibt vor, dass Eigentümer neuer Gebäude einen Teil ihres
Wärmebedarfs (und Kältebedarfs) aus erneuerbaren Energien decken
müssen. Das gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, deren
Bauantrag bzw. -anzeige nach dem 1. Januar 2009 eingereicht wurde.
Welche Form erneuerbarer Energien genutzt werden soll, kann
der Eigentümer frei entscheiden. Wichtig ist nur, dass ein bestimmter
Prozentsatz der Wärme und / oder Kälte mit der jeweiligen
Energie erzeugt wird. Der Prozentsatz ist abhängig von der
Energieform. Wer keine erneuerbaren Energien nutzen möchte,
kann verschiedene so genannte Ersatzmaßnahmen wählen.
„Das EEWärmeG ist mit Wirkung zum 01. Mai 2011 novelliert worden.
Seither gilt die Nutzungspflicht nicht nur für Neubauten,
sondern auch für bestehende öffentliche Gebäude. Diese Vorbildfunktion
muss bei Gebäuden beachtet werden, die im Eigentum
der öffentlichen Hand stehen oder von dieser angemietet werden.
Bei der Ausgestaltung des Gesetzes wurde darauf geachtet, dass
es jedem Gebäudeeigentümer möglich ist, eine passende und
kostengünstige Lösung zu finden. Daher sind verschiedenste Kombinationen
erneuerbarer und anderer Energieträger zulässig. Bei
der Nutzung von thermischer Solarenergie wird die Pflicht z. B.
dadurch erfüllt, dass der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu mindestens
15 % hieraus gedeckt wird.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) Stand: 03/2018
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt haben im Januar
2017 einen Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Es
soll die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammenführen und somit
das Energieeinsparrecht für Gebäude neu strukturieren und vereinheitlichen.
Anlass der Neuregelung ist unter anderem die in der „EU-Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ geforderte
Festlegung des „Niedrigstenergie-Standards“ im Neubau. Im GEGEntwurf
ist der „Niedrigstenergie-Standard“ für öffentliche Nichtwohngebäude
ab 2019 enthalten. Für private Neubauten soll er
vor 2021 festgelegt werden. In der vergangenen Legislaturperiode
konnte kein Beschluss zum Gebäudeenergiegesetzmehr erreicht
werden. In welchem Zeitrahmen und mit welchen inhaltlichen
Details das Gesetz umgesetzt wird, ist aktuell noch ungewiss.
8.5 Energetische Gebäudesanierung
Sieben Schritte zur sinnvollen Sanierung
1. Energieberater zur Gebäudeanalyse einschalten
〉〉 Untersuchung der Energieeinsparpotenziale des Gebäudes
(Bestandsaufnahme)
〉〉 Konkrete Empfehlungen für eine wirtschaftlich sinnvolle
Sanierung
2. Finanzierung und Förderung planen
〉〉 Passende (staatliche und regionale) Förderung ausfindig
machen
〉〉 Finanzierung mit der Hausbank planen
3. Sanierungskonzept festlegen
〉〉 Ein Energieberater legt mit den Bauherren den Umfang und
die Bestandteile der Sanierung fest.
4. Angebote einholen und Kompetenz prüfen
〉〉 Je Bauleistung mindestens drei detaillierte Angebote
einholen
und vergleichen
〉〉 Handwerksbetriebe auswählen
〉〉 Staatliche und regionale Förderzuschüsse vor Sanierungsbeginn
beantragen
5. Bauverträge abschließen und Ausführung verfolgen
〉〉 Im Bauvertrag Zeitplan mit Abnahmeterminen, Zahlungsfristen,
Mängelansprüchen und Fristen aus bewilligten
Förderungen festlegen
〉〉 Baufortschritt dokumentieren
6. Abnahme protokollieren und Technik erklären lassen
〉〉 Qualität der Bauarbeiten im Abnahmeprotokoll festhalten
〉〉 Eventuelle Mängel und Fristen für deren Behebung notieren
〉〉 Neue Anlagentechnik (Heizungs- und Lüftungsanlagen) von
Fachleuten vor Ort erklären lassen und Wartungsverträge
abschließen
〉〉 Fördermittel mit Schlussrechnung und Unternehmererklärung
anfordern
7. Energieverbrauch beobachten
〉〉 Nach der Sanierung den Energieverbrauch festhalten und
beobachten
Dämmung von Dächern
Im Dach lassen sich hohe Dämmstoffdicken problemlos verwirklichen.
Durch die häufig schlecht gedämmten und nicht winddichten
Dachflächen kann sehr viel Wärme entweichen. Bei nachträglichem
Dachausbau oder einer Erneuerung der Innenverkleidung
kann eine Dämmung zwischen den Sparren mit einer Dämmung
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