Förderprogramme des Bundesamtes für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betreut
verschiedene Förderprogramme im Bereich Energieberatung,
Energieeffizienz und Heizen mit Erneuerbaren Energien.
Weitere Informationen: www.bafa.de
Vor-Ort-Beratung (BAFA)
Eine Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude für überwiegend zu
Wohnzwecken genutzte Gebäude kann derzeit mit bis zu 60 % der
Beratungskosten gefördert werden. Bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
beträgt der Zuschuss maximal 800 €, bei Gebäuden mit
drei und mehr Wohneinheiten maximal 1.100 €. Für Wohnungseigentümergemeinschaften
gibt es zusätzlich einen Zuschuss von
bis zu 500 €, wenn der Energieberatungsbericht in einer Wohnungseigentümerversammlung
erläutert wird. Der Antrag auf
einen Zuschuss wird vom Energieberater vor Beginn der Beratung
online beim BAFA eingereicht.
Siehe auch Abschnitt „Energieberatung“ im Kapitel 8.3
Heizen mit Erneuerbaren Energien (BAFA) Stand: 03/2018
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert
im Gebäudebestand die Umrüstung von Heizungsanlagen auf
erneuerbare Energien. Dabei muss die Einhaltung von technischen
Mindestanforderungen nachgewiesen werden. Zusätzlich
zur Basisförderung sind je nach Maßnahme ein Gebäudeeffizienzbonus,
ein Optimierungsbonus, ein Kombinationsbonus und ein
Bonus für Lastmanagementfähigkeit möglich. Bei der Einhaltung
von erhöhten Effizienz- oder Innovations-Kriterien sind auch Anlagen
in Neubauten förderfähig (Innovationsförderung).
Seit dem 1. Januar 2018 muss die Antragsstellung beim BAFA
immer vor Umsetzung der Maßnahme bzw. Vertragsschluss mit
dem Installateur online erfolgen.
Ausgewählte Maßnahmen der Basisförderung
(leistungsabhängig):
●● Solarkollektoranlagen (bis 40 m2)
〉〉 für Warmwasser und/oder Heizung: 500 – 5.600 €
●● Biomasseanlagen (5 – 100 kW)
〉〉 Pelletöfen oder Pelletkessel: 2.000 – 8.000 €
〉〉 Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher: 2.000 €
●● Wärmepumpen (bis 100 kW)
〉〉 Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-
Wärmepumpen 4.000 – 10.000 €
〉〉 Luft/Wasser-Wärmepumpen 1.300 – 4.000 €
Heizungsoptimierung (BAFA)
Durch eine Optimierung der Heizungsanlage lässt sich häufig mit
geringem Einsatz eine große Wirkung erzielen. Eine richtig eingestellte
Heizungsanlage sorgt für eine optimale Wärmeabgabe der
Heizkörper in allen Räumen. Und mit modernen, hocheffizienten
Pumpen lässt sich gegenüber einer veralteten Technik teilweise
bis zu 80 % Strom einsparen.
Das BAFA fördert bei bestehenden Heizsystemen die Installation
von hocheffizienten Umwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen,
den hydraulischen Abgleich sowie begleitende Maßnahmen
wie z. B. voreinstellbare Thermostatventile, Einstellung der Regelung
und Pufferspeicher. Der Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen
Nettoinvestitionskosten und muss online vor der Maßnahmenumsetzung
beantragt werden.
Förderung von KWK-Anlagen (BAFA)
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, erzeugen gleichzeitig Strom und
Nutzwärme und können so den Brennstoff effizienter nutzen als
herkömmliche Anlagen mit getrennter Erzeugung.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist
Ansprechpartner für die folgenden Förderverfahren:
1. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verpflichtet Netzbetreiber,
förderfähige KWK-Anlagen an ihr Netz anzuschließen
sowie den erzeugten KWK-Strom vorrangig abzunehmen und zu
vergüten. Die Konditionen für die Modernisierung und den
Neubau von KWK-Anlagen richten sich unter anderem nach
deren Anlagenleistung.
2. Neue Mini-KWK-Anlagen (Blockheizkraftwerke) mit einer Leistung
bis 20 kWel können in bestehenden Gebäuden einen einmaligen
Investitionszuschuss erhalten. Für besonders energieeffiziente
Anlagen (z. B. beim Einsatz von Brennstoffzellen oder
Brennwertwärmetauschern) kann zusätzlich zur Basisförderung
ein Stromeffizienz- oder Wärmeeffizienzbonus gewährt werden.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz ist in Deutschland das zentrale
Instrument für eine erfolgreiche Marktentwicklung der Stromerzeugung
aus erneuerbaren Energien. Es regelt die Einspeisung von
regenerativ erzeugtem Strom in das Netz des örtlichen Stromnetz-
Betreibers.
Mit dem Ziel einer Anpassung an aktuelle Investitionsbedingungen
wurde das EEG immer wieder novelliert. Wesentliches Merkmal
der Neufassung von 2017 ist die Umstellung von festgesetzten
Vergütungen auf wettbewerbliche Ausschreibungen bei
größeren Anlagen. Im Bereich von Wohngebäuden sind aber insbesondere
kleine Photovoltaikanlage zur Solarstromerzeugung
von Interesse. Für diese gelten weiterhin Einspeisevergütungen,
die pro Monat festgesetzt werden.
Da die Produktionsmenge von Photovoltaikanlagen in den vergangenen
Jahren schnell gewachsen ist, lassen sich die Anlagen heute
deutlich kostengünstiger produzieren als zur Zeit der Einführung
des EEG. In einem ähnlichen Verhältnis sind auch die Einspeisevergütungen
gesunken. Inzwischen haben sich diese für Anlagen
mit einer Leistung bis 10 kWp bei ca. 12 bis 13 Cent/ kWh eingependelt.
Die Einspeisevergütung des Inbetriebnahmemonates
wird über 20 Jahre garantiert.
Solarstrom kann in Deutschland inzwischen zu Kosten erzeugt
werden, die deutlich unter den herkömmlichen Haushalts-Strom87
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