und Instandhaltung von Fahrzeugen, Metallbearbeitung, Metallverarbeitung,
Zahnarztpraxen, Wäschereien, Druckereien, Lackierereien
und weiteren Abwasser-Herkunftsbereichen.
Bei Fragen zu gewerblichem Abwasser wenden Sie sich bitte an
die Gemeinde bzw. den zuständigen Verband und auch an die
Untere Wasserbehörde des Landkreises Göttingen. Erforderliche
Genehmigungen müssen vor Beginn einer Einleitung erteilt sein.
Ansprechpartner:
Herr Wisser
Zimmer 414, Durchwahl 2779
Herr Kaminski
Zimmer D3.08 (Standort Osterode); Durchwahl 4678
Bereich Altkreis Osterode
Die Abwicklung wasserrechtlicher Verfahren erfolgt durch:
Frau Constantinescu (Teamleiterin)
Zimmer 410, Durchwahl 2954
Fragestellungen rund um das Thema Wasserschutzgebiete
Herr Werth
Zimmer 413, Durchwahl 2454
Bereich der Stadt Duderstadt, der Stadt Hann. Münden,
der Samtgemeinde Gieboldehausen, und der Gemeinde
Staufenberg
Frau Jenssen
Zimmer 412, Durchwahl 2455
Bereich der Gemeinden Gleichen, Rosdorf, Friedland und
Dransfeld
Frau Gotthardt
Zimmer 411, Durchwahl 2771
Bereich des Flecken Bovenden, des Flecken Adelebsen und
Samtgemeinde Radolfshausen
Frau Kämpfer
Zimmer D3.10 (Standort Osterode), Durchwahl 4674
Bereich Altkreis Osterode
Kleinkläranlagen
Die zuständige Gemeinde kann für einzelne Grundstücke oder
Siedlungsgebiete ihre Pflicht zur Abwasserbeseitigung durch
Satzung auf die Eigentümer oder jeweiligen Nutzungsberechtigten
übertragen. Dies zieht in der Regel den Betrieb einer Kleinkläranlage
nach sich. Für die Einleitung des gereinigten Abwassers in
ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser ist je nach
Anlagentyp eine wasserbehördliche Erlaubnis zu beantragen oder
eine Zustimmung einzuholen.
Wasserbehördliche Zustimmung:
Vorraussetzung ist, dass die geplante Kleinkläranlage eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung hat, in welcher Einbau, Betrieb
und Wartung so geregelt sind, dass die öffentlich-rechtlichen
Rechtsvorschriften eingehalten werden. Mit der Anzeige vor Beginn
des Bauvorhabens bei der Unteren Wasserbehörde gilt die
Einleitungserlaubnis als erteilt, wenn die Voraussetzungen für das
Anzeigeverfahren gegeben sind. Der Bauherr erhält eine schriftliche
Zustimmung.
Wasserbehördliche Erlaubnis:
Kleinkläranlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung, welche nach
DIN 4261, DIN EN 12566 und DWA – A 262 bemessen und betrieben
werden sollen, müssen über das Erlaubnisverfahren durch die
Untere Wasserbehörde genehmigt werden. Die Anlage sollte vom
Betreiber unter dem Aspekt einer guten fachlichen Beratung ausgewählt
werden. Der ordnungsgemäße Betrieb von Kleinkläranlagen
beinhaltet die regelmäßige Eigenkontrolle durch den Betreiber
sowie die regelmäßige Wartung durch geschultes Fachpersonal
und die Pflicht zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammbeseiti
gung durch die Gemeinde. Die bei jeder Wartung zu erstellenden
Wartungs- und Beprobungsprotokolle sind der Unteren Wasserbehörde
zur Überwachung der Gewässerbelastung zuzuleiten.
Ansprechpartner:
Herr Ahlborn (Teamleiter)
Zimmer 409, Durchwahl 2459
Herr Giere
Zimmer D3.10 (Standort Osterode), Durchwahl 4671
Bereich Altkreis Osterode
Herr Schopnie
Zimmer 408, Durchwahl 2165
Bereich des Flecken Bovenden, des Flecken Adelebsen,
Friedland und Rosdorf
Herr Kohlmann
Zimmer 407, Durchwahl 2449
Bereich der Gemeinde Gleichen und Stadt Duderstadt
Frau Schmidt
Zimmer 407, Durchwahl 2460
Bereich der Samtgemeinden Gieboldehausen und
Radolfshausen
Frau Achler
Zimmer 406, Durchwahl 2776
Bereich der Gemeinde Staufenberg, Stadt Hann. Münden
und Samtgemeinde Dransfeld
Die Abwicklung wasserrechtlicher Verfahren erfolgt durch:
Frau Constantinescu (Teamleiterin)
Zimmer 410, Durchwahl 2954
Herr Werth
Zimmer 413, Durchwahl 2454
Bereich der Stadt Duderstadt, der Stadt Hann. Münden,
der Samtgemeinde Gieboldehausen, und der Gemeinde
Staufenberg
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