2. Wegweiser durch die Verwaltung
2.1 Die Verwaltung des Landkreises Göttingen
Wer sich in den Zuständigkeiten der Behörden auskennt, spart
Zeit und Wege. Daher wollen wir Ihnen im Behördenwegweiser
die in Bauangelegenheiten beteiligten Fachbereiche und Fachdienste
Ihres Landkreises kurz vorstellen und Ihnen sagen, an wen
Sie sich bei welchen Fragen wenden können.
Wer für Sie zuständig ist, richtet sich nach der Fragestellung und
dem Bauort. Aus der auf der Nebenseite abgedruckten Karte des
Landkreises Göttingen ist ersichtlich, welche Städte und Gemein-
den zum Zuständigkeitsbereich des Landkreises gehören. Die
Städte Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden sind für Ihren
Bereich grundsätzlich selbst zuständig. Beachten Sie jedoch bitte,
dass der Landkreis Göttingen bei einzelnen Aufgaben auch für die
Bereiche der Städte Duderstadt und Hann. Münden zuständig ist.
Soweit dies zutrifft, werden diese Aufgaben bei den für eine ent-
sprechend zuständigen Ansprechpartnern mit aufgeführt. Ist dies
nicht der Fall, sind die Städte Duderstadt und Hann. Münden
selbst zuständig. Die Stadt Göttingen nimmt alle Aufgaben in Bau-
angelegenheiten selbst wahr.
Der Landkreis Göttingen versteht sich als bürgerorientierte Ver-
waltung. Dies bedeutet für Sie, dass wir die Zuständigkeiten so
strukturieren, dass Sie Zeit und Wege sparen. Auch sind wir bemüht,
alle Arbeitsabläufe so zu optimieren, dass wir für Sie das
bestmögliche Ergebnis erzielen.
Wie Sie uns erreichen können:
Schriftlich, telefonisch oder persönlich:
Kreishaus Göttingen
Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen
Tel.: 0551 525-0 (oder statt 0 die Durchwahl)
Kreishaus Osterode
Herzberger Straße 5, 37520 Osterode am Harz
Tel.: 05522 960-0 (oder statt 0 die Durchwahl)
per E-Mail:
nachname@landkreisgoettingen.de;
in Ausnahmefällen:
nachname1.Buchstabe des Vornamen@
landkreisgoettingen.de
Im Internet:
www.landkreisgoettingen.de
Hauptsitz des Landkreises Göttingen
Kreishaus Osterode
Hinter den Namen der Ansprechpartner haben wir im Behördenwegweiser
jeweils Zimmer- und Telefon-Durchwahlnummer angegeben
sowie die E-Mail-Adresse.
Um Ihnen den Besuch bei der Verwaltung so einfach wie möglich
zu machen, wurden die allgemeinen Öffnungszeiten durch das
Angebot von Servicezeiten und Terminvereinbarungen ersetzt.
Dadurch wollen wir für Sie
●● einen verbesserten Service
●● einen bedarfsgerechten wirtschaftlichen Personaleinsatz und
●● ein hohes Maß an individueller Gestaltungsmöglichkeit
erreichen.
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/landkreisgoettingen.de
/www.landkreisgoettingen.de
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