Altkreis Osterode am Harz:
Frau J. Wilke, D2.06, Durchwahl 4623
Bauanzeigen (§ 62 NBauO),
Abgeschlossenheitsbescheinigungen Altkreis Göttingen:
Frau S. Werlich, Zimmer 314, Durchwahl 2531
Altkreis Osterode am Harz:
Herr G. Krüger, D2.06, Durchwahl 4622
Akteneinsicht in Bauakten Altkreis Göttingen:
Frau S. Garbode, Zimmer 313, Durchwahl 2725
Herr J. Mühlhaus, Zimmer 313, Durchwahl 2922
Altkreis Osterode am Harz:
Frau A. Münch, Zimmer D2.16, Durchwahl 4625
Frau K. Rosenthal, Zimmer D2.16, Durchwahl 4624
Untere Denkmalschutzbehörde
Baudenkmalpflege Altkreis Göttingen:
Frau I. Bohnsack, Zimmer 306, Durchwahl 2503
Frau S. Werlich, Zimmer 314, Durchwahl 2531 (Verw.)
Altkreis Osterode am Harz:
Frau S. Häpe, Zimmer D2.10, Durchwahl 4651
Frau C. Kelka, Zimmer D2.10, Durchwahl 4626 (Verw.)
Archäologie Altkreis Göttingen
(Friedländer Weg 43):
Frau Dr. A. Bulla, Zimmer 209, Durchwahl 2504
Herr M. Beuermann, Zimmer 211, Durchwahl 2701
Altkreis Osterode am Harz:
Herr Dr. S. Flindt, Zimmer D2.09, Durchwahl 4652
Die Städte Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden haben eine
eigene Denkmalschutzbehörde.
Fachdienst Kreis- und Regionalplanung
Der Bereich Städtebau nimmt als höhere Verwaltungsbehörde die
Planungsaufsicht nach Landesrecht wahr und wirkt darauf hin,
dass Baumaßnahmen dem Planungsrecht entsprechen.
Der Bereich Regionalplanung erfüllt die Aufgaben der unteren
Landesplanungsbehörde im „übertragenen Wirkungskreis“, d. h.
weisungsgebunden als Auftragsverwaltung des Landes. Daneben
werden als „Träger der Regionalplanung“ kommunale Planungs-
aufgaben im „eigenen Wirkungskreis“ ohne fachliche Weisungen
des Fachministeriums wahrgenommen.
Leiter des Fachdienstes
Herr T. Wegener, Zimmer 321, Durchwahl 2760
Planungsrechtliche Zuständigkeiten bei Bauvorhaben:
●● Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Bauvorhaben
●● Prüfung der Einhaltung von Festsetzungen eines
Bebauungsplanes oder, falls kein Bebauungsplan besteht,
●● Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit im unbeplanten
Innenbereich bzw. im Außenbereich.
Die Zuständigkeit hängt vom Bauort ab.
Verwaltungssitz Göttingen:
Flecken Adelebsen, Gemeinden Friedland und Rosdorf,
Samtgemeinden Dransfeld und Radolfshausen:
Frau B. Chapus, Zimmer 319, Durchwahl 2441
Flecken Bovenden, Gemeinden Gleichen und Staufenberg,
Samtgemeinde Gieboldehausen:
Frau U. Schoofs-Aue, Zimmer 320, Durchwahl 2759
Verwaltungssitz Osterode am Harz:
Städte Bad Sachsa und Herzberg am Harz, Gemeinde
Bad Grund (Harz), Samtgemeinde Hattorf am Harz:
Frau S. Mehde, Zimmer D2.04, Durchwahl 4611
Städte Bad Lauterberg im Harz und Osterode am Harz,
Gemeinde Walkenried:
Herr H. Gieseler, Zimmer D2.04, Durchwahl 4610
Die Städte Göttingen, Duderstadt und Hann. Münden sind in ihren
Bereichen jeweils selbst zuständig.
Raumordnungsrechtliche Zuständigkeiten bei Bauvorhaben:
●● Regionalplanerische Stellungnahmen zu raumbedeutsamen
Bauvorhaben und sonstigen Planungen
Frau M. Klöckner, Zimmer 320, Durchwahl 2440
Frau S. Rösner, Zimmer 319, Durchwahl 2439
Herr J. Bergmann, Zimmer 318, Durchwahl 4184
Die Stadt Göttingen nimmt die Aufgabe selbst wahr.
Fachdienst Kreisstraßen
Leiterin des Fachdienstes
Frau C. Prüter
Zimmer 328, Durchwahl 2409
Sofern sich ein Baugrundstück/ein Bauvorhaben an einer Kreisstraße
befindet, sind auf der Grundlage des Niedersächsischen
Straßengesetzes straßenbautechnische bzw. -rechtliche Belange
zu berücksichtigen. Diese Belange begründen sich in der Sicherheit
und Leichtigkeit des Verkehrs sowie eventuell geplanter Straßenausbauabsichten
oder Maßnahmen der Straßenbaugestaltung.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob ein Baugrundstück/
ein Bauvorhaben innerhalb oder außerhalb einer Ortsdurchfahrt
einer Kreisstraße liegt.
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