Trinkwasseranalyse
Trinkwasseruntersuchung auf Legionellen
Die Trinkwasserverordnung wurde im Jahr 2011 novelliert und
bringt neue Pflichten mit sich. Seit dem 1. November 2011 enthält
die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) einen technischen Maßnahmenwert
für Legionellen im Trinkwasser. Dieser Grenzwert liegt
bei 100 KBE (Kolonie bildendenden Einheiten) pro 100 ml.
Damit verpflichtet der Gesetzgeber alle Betreiber einer Groß
anlage
zur Warmwasserbereitung, und somit auch die Wohn-
wirtschaft, zu einer regelmäßigen mikrobiologischen Trinkwasseruntersuchung.
Diese Pflicht besteht auch ohne ausdrückliche
Aufforderung durch das Gesundheitsamt.
Die Untersuchungshäufigkeit ist einmal pro Jahr bei Trinkwasserabgabe
an die Öffentlichkeit (auch wenn gleichzeitig eine gewerbliche
Tätigkeit vorliegt).
Das Trinkwasser aus Großanlagen der Trinkwassererwärmung
einer gewerblichen Nutzung, nicht aber öffentlichen Tätigkeit
(z. B. Mietshäuser ab drei Wohneinheiten), ist mindestens alle
drei Jahr auf Legionellen zu untersuchen.
Die ersten Untersuchungen des Trinkwassers auf Legionellen
mussten laut Trinkwasserverordnung bis 31. Oktober 2012 durchgeführt
werden. Eine zweite Welle der Legionellenprüfung rollt
an, da Gebäudeeigentümer in der Pflicht sind ihre Anlagen nach
drei Jahren wieder zu überprüfen.
Bei folgenden Leitungslängen von Kupfer-/Edelstahlrohr werden
3 l Wasserinhalt bereits überschritten:
Außendurchmesser in mm Leitungslänge in m
15 22,6
22 9,5
28 6,1
35 3,7
Muss ich meine Anlage überprüfen lassen?
nein
nein
Ein- und Zweifamilienhäuser sind unabhängig von den oben
genannten Kriterien, von der Neuregelung nicht betroffen
Was sind Legionellen und wo lauert die Gefahr?
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien, die im Wasser leben
und Ursache für schwere Infektionen wie die Legionärskrankheit
oder das Pontiac-Fieber sein können. Optimale Lebensbedingungen
finden Legionellen bei stagnierendem
Wasser mit einer
Temperaturen zwischen 25 und
50° C.
Diese Bedingungen treten oft bei
der Warmwasserbereitung in
Mehrfamilienhäusern auf, sodass
im Bad eine große Gefahr des
Legionellenbefall besteht.
Allerdings ist nicht jeder Kontakt mit legionellenhaltigem Wasser
bedenklich. Für gewöhnlich schützt das Immunsystem den Körper
vor Infektionen und erst ein Eintreten der Bakterien in tiefere
Lungenabschnitte durch das Einatmen bakterienhaltigen Wassers
als Aerosol, z. B. beim Duschen führt zu einer Gefährdung.
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Ich betreue eine öffentliche Einrichtung
(z. B. Schule, Fitnessstudio, Hotel) oder
vermiete Wohnraum.
Der Warmwasserbereiter (WWB) hat mehr
als 400 l Speichervolumen oder zwischen
WWB und Zapfstelle befinden sich mehr als
3 l Wasser im Rohr (siehe links).*
In der Anlage sind Duschen oder andere
Einrichtungen enthalten, in denen es zu einer
Vernebelung des Trinkwassers kommt.
Treffen alle drei Punkte zu,
stehe ich als Anlagenbetreiber
in der Pflicht, eine Untersuchung
auf Legionellen
nach der TrinkwasserV zu
veranlassen.
Es besteht kein
Handlungsbedarf.
ja
ja
ja
nein
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