wertkessel sind hiervon nicht betroffen. Bisher ungedämmte
zugängliche Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen
in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
●● Bisher ungedämmte obere Geschossdecken sind so zu dämmen,
dass ein U-Wert von 0,24 W/(m2K) nicht überschritten wird.
Diese Nachrüstverpflichtungen müssen von Eigentümern eines
Wohngebäudes mit 2 Wohneinheiten, von denen 1 Wohneinheit
vom Eigentümer selbst bewohnt wird, erst nach einem Eigentümerwechsel
erfüllt werden.
Gebäude-Energieausweis
Seit dem 01. Februar 2002 ist der Energieausweis im Rahmen der
EnEV für alle Neubauten Pflicht und wird mit dem Bauantrag eingereicht.
Seit dem 01. Januar 2009 gilt die Energieausweis-Pflicht
für alle Wohngebäude. Mieter oder Käufer können von Eigentümern
einen Energieausweis verlangen. Eigentümern, die bei einer
Vermietung oder einem Verkauf keinen Energieausweis vorlegen
können, droht ein Bußgeld.
Sind Sie Hauseigentümer und wollen ihr Haus weder vermieten,
verpachten oder verkaufen, benötigen Sie keinen Energieausweis.
Baudenkmäler benötigen ebenfalls keinen Energieausweis. Seit
dem 01. Juli 2009 gilt die Energieausweis-Pflicht auch für Nichtwohngebäude.
Der Energieausweis weist die energetische Qualität des Gebäudes
aus, erfasst allgemeine Gebäudedaten und stellt die Ergebnisse
der Bewertung übersichtlich zusammen.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) lässt den Bürgern bei vielen
Gebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.
●● Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Grundlage
des Energiebedarfes anhand des Zustandes der Gebäudehülle
und der Anlagentechnik bei einem Normnutzerverhalten
berechnet. Der Bedarfsausweis entspricht mit seinen Berech-
nungen dem Ist-Zustand bei der Energieberatung. Bei Gebäu-
den bis zu 4 Wohneinheiten, die vor dem 01.11.1977 errichtet
wurden, ist nur der bedarfsorientierte Energieausweis zulässig.
●● Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf einem
witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes, der über
einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Jahren wieder-
gegeben wird. Die Verbrauchswerte sind abhängig vom Nut-
zerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten, etc.).
Deshalb eignet sich diese Variante nur bedingt zur Bewertung
eines Gebäudes.
Der Bedarfsausweis hat eine höhere Aussagekraft als der Verbrauchsausweis,
da er unabhängig vom individuellen Verbrauch
der Bewohner ist und auf technischen Analysen der Bausubstanz
und der Heizungsanlage basiert.
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