Befindet sich ein Bauvorhaben innerhalb einer Ortsdurchfahrt
werden die zu berücksichtigenden Aspekte im Baugenehmigungsverfahren
ermittelt und in Form von entsprechenden Auflagen,
Bedingungen und Hinweisen in die Baugenehmigung aufgenommen.
Befindet sich ein Bauvorhaben (Hochbauten jeder Art) außerhalb
einer Ortsdurchfahrt sind oftmals separate Genehmigungsbescheide
vom FD Kreisstraßen erforderlich, bevor das Baugenehmigungsverfahren
vom FD Bauordnung weitergeführt bzw.
abgeschlossen
werden kann. Dies ist der Fall, wenn bei einem
geplanten Bauvorhaben der erforderliche Abstand von 20 m zur
Kreisstraße nicht eingehalten werden kann. Hier wäre zu prüfen,
inwieweit die Bestimmungen für die Erteilung einer Ausnahme
vom Bauverbot erfüllt sind. Des Weiteren ist zu berücksichtigen,
dass die Anlage neuer Zufahrten und Zugänge an Kreisstraßen
außerhalb von Ortsdurchfahrten oder die Änderung von bestehenden
Zufahrten laut Gesetz als Sondernutzung gelten. Hier
wäre zu ermitteln, ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer
Sondernutzungserlaubnis gegeben sind, das Kosten nach sich
ziehen kann.
Zuständigkeiten bei Bauvorhaben:
●● Fragen zur Zulässigkeit von Bauvorhaben an Kreisstraßen
Die Zuständigkeit hängt vom Bauort ab.
Flecken Adelebsen, Flecken Bovenden,
Gemeinde Friedland, Gemeinde Gleichen,
Gemeinde Rosdorf, Gemeinde Staufenberg,
Samtgemeinden Dransfeld und Stadt Hann. Münden
Kreisstraßenmeisterei Göttingen
Am Dorfe 13, 37133 Friedland – Groß Schneen
Herr R. Gottschling
Tel.: 05504 7120
Gemeinde Bad Grund (Harz), Samtgemeinde
Gieboldehausen, Samtgemeinde Hattorf am Harz,
Samtgemeinden Radolfshausen, Samtgemeinde
Walkenried, Stadt Bad Lauterberg am Harz,
Stadt Bad Sachsa, Stadt Duderstadt,
Stadt Herzberg am Harz, Stadt Osterode am Harz
Kreisstraßenmeisterei Osterode
An der Bahn 151, 37520 Osterode am Harz – Katzenstein
Herr A. Marks
Tel.: 05522 81810
●● Sondernutzungserlaubnis bei Kreisstraßen
Herr L. Kilian
Zimmer 329, Durchwahl 2408
2.3 Fachbereich Umwelt
Der Landkreis Göttingen hat die Aufgabenstellungen Abfall, Bodenschutz,
Wasser, Landwirtschaft und Naturschutz im Fachbereich
Umwelt zusammengefasst. Ansprüche an den Naturraum
und die Landschaft können damit frühzeitig erkannt und bewältigt
werden.
Leiter des Fachbereichs:
Herr H. Schütte
Zimmer 507, Durchwahl 2341
Fachdienst Natur und Boden
Der Fachdienst Natur und Boden ist zuständig für alle technischen
Fragen des Naturschutzes und des Bodenschutzes. Darüber hinaus
ist hier auch der Schutz von Biotopen sowie der heimischen Tierund
Pflanzenarten angesiedelt. Die Ansprechpartner beraten Sie
bei Bedarf gern auch vor Ort.
Leiter des Fachdienstes:
Herr H. Eggers
Zimmer 505, Durchwahl 2375
Zuständigkeiten bei Bauvorhaben:
●● Natur- und Landschaftsschutz (I.)
●● Schutz heimischer Arten (II.)
●● Bodenschutz (III.)
I. Natur- und Landschaftsschutz
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort des Bauvorhabens.
Auskünfte erteilen:
Herr Bernd
Zimmer D3.11 (Standort Osterode am Harz),
Durchwahl 4695
Bereich Bad Grund (Harz), Stadt Bad Sachsa,
Stadt Osterode am Harz, Samtgemeinde Walkenried
Frau Bohländer
Zimmer 341, Durchwahl 2374
Bereich Gemeinden Friedland und Gleichen
Frau Carlberg
Zimmer 340, Durchwahl 4699
Bereich Stadt Herzberg am Harz
Frau Dreetz
Zimmer 343, Durchwahl 2808
Bereich Flecken Adelebsen und Bovenden,
Gemeinde Staufenberg
Frau Molthan-Schmitz
Zimmer 341, Durchwahl 2342
Bereich Gemeinden Dransfeld und Rosdorf
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