9.6 Alternatives Schutzkonzept in historischen Holztreppenhäusern mit Klein-Löschanlagen
Ein weiteres Segment der ingenieurmäßigen Leistungen umfasst
die Nachweisführung des Brandschutzes bei baulichen Anlagen,
wie in § 65 der Nieders. Bauordnung aufgelistet (u. a. Wohngebäude
der Gebäudeklassen 4 und 5, Sonderbauten), die die Beteiligung
eines speziell qualifizierten Brandschutzplaner erfordern.
Hierzu zählt auch die brandschutztechnische Beurteilung von Gebäuden,
die unter Denkmalschutz stehen und in zunehmenden
Maße Schwierigkeiten bereiten, insbesondere in einer verdichteten
Bebauung (alte Stadtkerne). Nicht selten sind begründete
Abweichungen von den Bauvorschriften der Nieders. Bauordnung
und Kompensationen erforderlich.
Aufgabe des Brandschutz-Fachplaners ist es, die Schutzziele
des Brandschutzes zu definieren, gegebenenfalls eine Risiko- /
Nutzungsanalyse zu erstellen und in Abstimmung mit den Baugenehmigungsbehörden
Brandschutzkonzepte zu entwickeln, wobei
die Themen baulicher Brandschutz, anlagentechnischer Brandschutz,
betrieblich – organisatorischer Brandschutz und der abwehrende
Brandschutz im Vordergrund stehen.
Einen Schwerpunkt hierbei bilden die anlagentechnischen Brandschutzmaßnahmen,
die im Rahmen des Brandschutzkonzepts
die Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutz
wesentlich ergänzen und so einen technisch optimalen und
wirtschaftlich sinnvollen Brandschutz erreichen. Priorität ist eine
Rauch- und Brandfrüherkennung mit dem obersten Ziel des
Personenschutzes.
Die Vielfalt an brandschutztechnischen Anlagen ermöglicht Brände
zu erkennen, zu melden, zu unterdrücken und zu löschen.
Ebenso tragen Entrauchungsanlagen, technische Abschottungselemente
sowie Leit- und Führungssysteme dazu bei, die Schutzziele
des Brandschutzes umzusetzen.
In der praktischen Anwendung ist hier von großer Bedeutung,
eine verständliche und eindeutige Dokumentation des Brandschutzkonzepts
einschließlich der Brandschutzpläne.
Gerade im Hinblick auf den anlagentechnischen Brandschutz wird
zum Recht Wert auf eine detaillierte Beschreibung gelegt und die
Ausführung der Anlage fachtechnisch bis zu Abschluss der Arbeiten
und den Abnahmen durch die Genehmigungsbehörden begleitet.
Beispielhaft zu den von uns bereits geplanten und fachlich
während der Ausführung überwachten Anlagen gehören Brandmelde
und Alarmierungsanlagen, automatische Löschanlagen,
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen, Sicherheitsstromversorgungsanlagen
und weitere haustechnische Anlagen.
Auch bei der Nichtumsetzung der Anforderungen der Niedersächsischen
Bauordnung in vollem Umfang (z. B. alte Stadtkerne) müssen
in Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden individuell
angepasste anlagentechnische Lösungen zur Verbesserung des
Brandschutzes erarbeitet werden.
In diesem Zusammenhang sind im Landkreis z. B. in der Stadt
Hann. Münden und in Rosdorf für ein „historisches Holztreppenhaus“
und für eine Foyerhalle mit Treppenanlagen automatische
Feuerlöschanlagen einschließlich Brandmeldeanlage und Rauch-
und Wärmeabzugsanlage entwickelt und ausgeführt worden.
Die technische Ausführung und Wirksamkeit der Anlagen sind der
örtlichen Feuerwehren zugänglich gemacht und haben eine breite
Akzeptanz gefunden.
Auslegung und Grundlage der „Klein-Löschanlage
Die Sprinkleranlage ist NICHT nach VdS CEA 4001 in Gänze auszulegen.
Auch ist die Errichtung dieser angepassten Löschanlage
NICHT ausschließlich von einer VdS anerkannten Errichterfirma
durchzuführen. Eine in der Handwerkskammer und von den
Versorgungsbetrieben anerkannten Installationsfirma ist dieser
Errichtung erlaubt. Die jeweiligen Elektroinstallationen für die
Brandmeldeanlage etc. sind von einer entsprechenden Elektro-
Fachfirma auszuführen.
Die jeweiligen Bauteile sind allerdings
entsprechend mit den notwendigen
Zulassungen einzubauen, die
da wären:
●● Sprinklerköpfe
●● Rauchmelder
●● Brandmeldezentrale
●● Druckknopfmelder
●● Magnetventile
●● Trennstation
Die Auslegung sowie die hydraulische Rohrnetzberechnung erfolgt
in Teilen exakt nach den Richtlinien des VdS. Die Abstände zu den
Wänden und bei den Sprinklerköpfen untereinander werden
ebenfalls nach VdS ausgelegt.
Bei der Festlegung der Wirkfläche sowie der darin befindlichen
Anzahl der Sprinklerköpfe wird NICHT nach VdS-CEA 4001 vorgegangen.
Hier bestimmt der Versorgungsdruck sowie die von den
Versorgungsbetrieben bereitgestellte Wassermenge des Trinkwasseranschlusses
die hydraulische Berechnung.
Die „angepasste“ Wasserversorgung ist Grundlage dieser Sprinkleranlagen.
Es gibt keine Bevorratung, sowie keine Pumpen in
dieser Anlage. Ausschließlich der Versorgungsdruck und die Wassermenge
bestimmen die Anlagengröße. Vor allem sind die Gebäudehöhen
bzw. die höchste Wirkfläche vom Fließdruck abhängig.
Die Treppenhäuser sind allerdings in ihren Ausmaßen
begrenzt, so dass auf einer Etage ca. 3 – 5 Sprinklerköpfe maximal
benötigt werden, um ausreichend die Holztreppe und somit den
Fluchtweg zu schützen.
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