Vor-Ort-Beratung für Wohngebäude des Bundesamtes
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Gegenstand der Energieberatung für Wohngebäude sind überwiegend
zu Wohnzwecken
genutzte Gebäude, bei denen der Bauantrag
bis zum 31.01.2002 gestellt wurde. Die Vor-Ort-Beratung mit
individuellem Sanierungsfahrplan bezieht sich umfassend auf den
baulichen Wärmeschutz sowie die Wärmeerzeugung und -verteilung
unter Einschluss der Warmwasserbereitung und der Nutzung
erneuerbarer Energien. Nachdem der Energieberater den Ist-
Zustand des Gebäudes aufgenommen hat, schlägt er aufeinander
abgestimmte Sanierungsmaßnahmen vor, die er in einem schriftlichen
Bericht darstellt. Die Erläuterung des Berichtes mit Tipps,
wie der Eigentümer die Sanierungsmaßnahmen am besten
umsetzen und Fördermittel in Anspruch nehmen kann, erfolgt in
einem persönlichen Gespräch.
Neben privaten, gemeinnützigen und gewerblichen Eigentümern
von Wohngebäuden können auch Wohnungseigentümergemeinschaften
und Mieter eine Vor-Ort-Beratung in Anspruch nehmen.
Siehe auch Abschnitt „Förderprogramme“ im Kapitel 8.4.
Energieeffizienz-Expertenliste
Zur Sicherstellung der Qualität bei Energieberatungen und bei der
Planung und Umsetzung von energieeffizienten Neubau- und Sanierungsvorhaben
führt die Deutsche Energie-Agentur (dena) eine
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