9.4 Sicherheit
Sicherheit:
„Alle 2 Minuten wird in Deutschland eingebrochen“
Wer viel Zeit und Geld in sein Eigenheim investiert hat, möchte es
vor Einbruch und Zerstörung schützen. Schon mit wenig Aufwand
können Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung vor unliebsamen „Besuchern“
sichern. Denken Sie an die Sicherheit Ihrer Immobilie bereits
beim Bau oder Umbau. Viele Maßnahmen lassen sich durch
rechtzeitige Planung realisieren, ohne dass dadurch Mehrkosten
verursacht werden.
Licht an und im Haus
Bewegungsmelder erhellen Ihr Haus. Außenbeleuchtungen
lassen sich preisgünstig installieren
und sparen Strom, da sie nur im
Bedarfsfall Licht spenden. Allerdings lösen
auch Haustiere oder sich bewegende Äste
die Beleuchtung aus. Während Ihrer Abwesenheit
können Sie durch Zeitabschaltuhren
die Lampen im Haus steuern. Vor Licht scheut mancher
Einbrecher bereits zurück.
Rollläden
Bauen Sie in den unteren Geschossen Rollläden ein. Diese bieten
nicht nur Schutz gegen Kälte und Wärme, sondern auch gegen
Einbruch. Dazu sollten sie in Führungsschienen fest verankert und
außerdem absperrbar sein, so dass sie von außen nicht hochgeschoben
werden können.
Gitter
Gitterstäbe sollten mindestens 8 mm Durchmesser haben, wenn
sie gegen Einbruch Schutz bieten sollen. So lassen sich beispielsweise
Gästetoiletten, bei denen ein Fenster gekippt sein soll, wirksam
schützen. Eingemauerte Gitter bieten eine höhere Sicherheit
als nachträglich von außen angeschraubten, die leicht wieder abmontiert
werden können. Ggf. kann ein Schweißpunkt gesetzt
werden.werden.
Schlösser
Alle Fenster mit Mehrfachverriegelung
sollen mit abschließbaren Fenstergriffen
ausgestattet sein. Mit Kippsicherungen
können Sie Fenster
nachts spaltbreit geöffnet lassen. Die
Eingangstür, ebenso wie Keller- und
Nebeneingänge, z. B. von der Garage
aus, sollen einen Schließzylinder mit
Sicherungskarte, Mehrfachverriegelung,
Hintergreifhaken und den Merkmalen
b: bohrgeschützt und z: ziehgeschützt
ausgestattet sein.
Alarmanlagen
Sie sind ein hochwertiger Schutz vor Einbrechern. Gefahrenmeldeanlagen
(Alarmanlagen) sollen von autorisierten Facherrichtern
installiert werden. Kommt es zu sog. Falschalarmen entstehen
Gebühren.
Sicherheitsfenster
Sie stellen mit ihrem speziellen Beschlagsystem, verstärkten Rahmenprofilen,
hinterhakenden Stahlschließteilen, zusätzlich verschraubten
Glashalteleisten, abschließbaren Fenstergriffen und
Antibohrschutz ein erhebliches Hindernis für Einbrecher dar.
Zusätzlich können Sie ein durchwurfhemmendes oder einbruchhemmendes
Sicherheitsglas verwenden.
Wichtig ist jedoch der Gesamtschutz des Hauses. Nur wenn Sie
alle Schwachstellen ausmerzen, ist Ihr Eigentum wirksam
geschützt. Die Polizeiinspektion Göttingen bietet Ihnen als kostenlosen
Service die „Bauberatung“ an. Dort erfahren Sie, wie Sie Ihr
Haus einbruchhemmend gestalten können und was Sie bereits bei
der Planung beachten sollten.
Ansprechpartner:
Polizeidirektion Göttingen
37081 Göttingen, Groner Landstraße 51
Tel.: 0551 491-0
Weitere Informationen siehe auch auf:
www.polizei.niedersachsen.de
9.5 Rauchwarnmelderpflicht
Durchschnittlich verlieren in Deutschland jeden Tag zwei Menschen
durch Feuer ihr Leben. Zwei Drittel der Opfer werden zu
Hause im Schlaf überrascht und die meisten sterben nicht etwa an
Verbrennungen, sondern an einer Rauchvergiftung. Denn Rauch
ist schneller als Feuer und dabei vollkommen lautlos! Durch den
hohen Kohlenmonoxidgehalt im Rauch werden die Schlafenden
bewusstlos, der Erstickungstod tritt ein, bevor die Feuerwehr alarmiert
werden kann. Rauchwarnmelder können also Leben retten!
Trotzdem waren sie bisher in privaten Haushalten nicht gerade
verbreitet. In Niedersachsen wird sich das jetzt ändern: Ab sofort
sind Rauchwarnmelder in allen niedersächsischen Wohnungen
und Häusern Pflicht! Bei bestehenden Häusern wird den Eigentümern
eine Übergangsfrist bis 2015 eingeräumt, in Neubauten
müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungsweg
dienen, umgehend mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.
Dies ist eine der Neuerungen in der Niedersächsischen Bauordnung,
die der Landtag am 20.03.2012 verabschiedet hat.
„Die Rauchwarnmelderpflicht ist ein wichtiger Schritt zu mehr
Sicherheit. Der ohrenbetäubende Lärm des Gerätes im Notfall
warnt die Bewohner auch im Schlaf rechtzeitig und bringt die
Chance, sich und seine Familie zu retten“, sagt Rechtsanwalt Chris-
Fenstergriff tian Biemann, Geschäftsführer von Haus und Grund Osnabrück.
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