Geradezu erleichtert ist Biemann jedoch wegen einer ganz besonderen
Klausel bezüglich der Rauchwarnmelder: Für die Betriebsbereitschaft
der Geräte sind zukünftig nicht – wie ursprünglich im
Entwurf der Landesregierung vorgesehen – die Eigentümer zuständig,
sondern die Mieter bzw. Bewohner der Immobilie. Dem
Eigentümer obliegt lediglich die Pflicht zum rechtzeitigen Einbau
des Gerätes. Und dafür hat er vom Gesetzgeber eine Frist bis zum
31.12.2015 bekommen. „Es ist eine sehr gute Nachricht, dass der
Landesgesetzgeber überzeugt werden konnte, ͵für die Sicherstellung
der Betriebsbereitschaft die Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen
und Pächter, sonstige Nutzungsberechtigte oder andere
Personen, die die tatsächliche Gewalt über die Wohnung ausübenʹ
– wie es wörtlich in § 44 Abs. 5 NBauO zu lesen ist – verantwortlich
zu machen. Dieser Weg ist vernünftig und praktikabel. Es wäre
den Immobilieneigentümern keineswegs zumutbar gewesen,
wenn sie auch noch für die Wartung der Geräte, wie es in anderen
Landesbauordnungen geregelt ist, zuständig gemacht worden
wären. Diese Entscheidung ist ein Gewinn für alle niedersächsische
Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer“, so Biemann nach
der Entscheidung im Landtag. Auch wenn die Landesbauordnung
den Eigentümer zum Einbau von Rauchwarnmeldern verpflichtet,
kann er als Vermieter dafür ausgelegte Kosten dem Mieter durch
Mieterhöhung aufgeben. Denn auch im Fall einer bestehenden
gesetzlichen Verpflichtung handelt es sich bei dem Einbau von
Rauchwarnmeldern um eine Modernisierung.
Darauf ist beim Einbau von Rauchwarnmeldern zu achten:
Ein Rauchwarnmelder muss der euopaweiten Norm DIN EN 14604
entsprechen, er muss das VdS-Prüfzeichen tragen und außerdem
eine CE-Kennzeichnung haben. Der Lebensretter muss zwingend
über einen lauten, durchdringenden Signalton verfügen (85 dBA
in 3 m Entfernung), ein optisches bzw. fotoelektrisches Detektionsverfahren
und einen Testknopf zur Kontrolle der Betriebsbereitschaft
haben. Die Mindestausstattung sieht vor, dass in Kinderzimmer,
Schlafzimmer und Flur Rauchwarnmelder angebracht
werden. Im Idealfall sind aber weit mehr Zimmer auszustatten,
denn auch im Keller oder im Wohnzimmer halten sich Menschen
auf und können Brände entstehen. Die Rauchmelder sollten mittig
im Raum angebracht werden. Es sollten Batterien mit langer Lebensdauer
verwendet werden.
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