Wassergefährdende Stoffe
Eine vorgesehene Heizöllagerung muss mit dem Bauantrag angezeigt
werden. Dazu ist der Anzeigevordruck der Unteren Wasserbehörde
zu verwenden. Der Anzeigevordruck ist auszufüllen und
mit den im Anzeigevordruck aufgeführten Unterlagen bei der
Baubehörde einzureichen. Den Anzeigevordruck finden Sie im
Formularpool auf der Homepage des Landkreises Göttingen.
Anzeigepflichten bestehen auch für Anlagen mit anderen wassergefährdenden
Stoffen – z. B. Kraftstoffe (Diesel u. a.), Schmierstoffe
(Altöl, Frischöl).
Ansprechpartner:
Herr Reuter
Zimmer 414, Durchwahl 2782
Herr Wisser
Zimmer 414, Durchwahl 2779
Herr Kaminski
Zimmer D3.08 (Standort Osterode), Durchwahl 4678
Bereich Altkreis Osterode
Herr Paul
Zimmer D3.08 (Standort Osterode), Durchwahl 4672
Bereich Altkreis Osterode
7.5 Bauen am Wasser
Überschwemmungsgebiete (Ü-Gebiete) sind für den schadlosen
Abfluss des Hochwassers und für die erforderliche Wasserrückhaltung
freizuhalten. Ohne Genehmigung der Wasserbehörde dürfen
in diesen Gebieten u. a. keine baulichen Anlagen hergestellt oder
verändert werden.
Im Landkreis Göttingen sind an folgenden Gewässern
Überschwemmungsgebiete festgesetzt worden (bestehende
Überschwemmungsgebiete):
Festsetzungen aus dem Zeitraum um 1910:
●● Nieme (Varlosen bis zur Weser)
●● Rodebach (Billingshausen bis Kreisgrenze Northeim)
●● Eller (Landesgrenze Thüringen bis zur Rhume)
●● Hahle (Landesgrenze Thüringen bis zur Rhume)
●● Suhle (Germershausen bis zur Hahle)
●● Schede (Volkmarshausen bis zur Weser)
●● Söse (Ortsmitte Riefensbeck bis Einmündung in die Rhume)
●● Wieda (Ortsmitte Wieda bis Landesgrenze)
●● Zorge (Ortsmitte Zorge bis Landesgrenze)
●● Lutter (Zusammenfluss Gerade Lutter + Krumme Lutter bis
Einmündung Oder)
●● Sieber (Königshof bis Einmündung Oder)
●● Oder (Odertaler Sägemühle bis Einmündung Rhume)
Im Gegensatz zu diesen Ü-Gebieten werden seit 2007 die Ü-Gebiete
auf Grundlage der Abflussmenge eines statistisch im Mittel einmal
in 100 Jahren (HQ100) auftretenden Hochwassers ermittelt.
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten-
und Naturschutz (NLWKN) ermittelt derzeit nach und nach die
Bereiche der Gewässer oder Gewässerabschnitte, die von einem
hundertjährigen Hochwasser überschwemmt werden. Diese Bereiche
werden jeweils in Arbeitskarten dargestellt. Mit der öffentlichen
Bekanntmachung im Niedersächsischen Ministerialblatt
sind die so ermittelten Überschwemmungsgebiete vorläufig
gesichert und gelten bis zur Festsetzung durch den Landkreis
Göttingen als festgesetzt. Das bedeutet, dass auch in den vorläufig
gesicherten Ü-Gebieten die oben aufgeführten Nutzungsbeschränkungen
gelten.
Neu festgesetzte Ü-Gebiete:
●● Schwülme
●● Leine
●● Werra
●● Fulda
●● Weser
●● Rhume
●● Harste
●● Garte
●● Dramme
●● Schneenbach
●● Rase-Grundbach
●● Aue
Folgende Ü-Gebiete im LK Göttingen sind bisher vorläufig
gesichert:
●● Wendebach
●● Nieme
●● Hahle
●● Schede
●● Nathe
●● Suhle
Ansprechpartner:
Herr Ahlborn (Teamleiter)
Zimmer 409, Durchwahl 2459
Herr Giere
Zimmer D3.10 (Standort Osterode), Durchwahl 4671
Bereich Altkreis Osterode
Herr Schopnie
Zimmer 408, Durchwahl 2165
Bereich des Flecken Bovenden, des Flecken Adelebsen,
Friedland und Rosdorf
Herr Kohlmann
Zimmer 407, Durchwahl 2449
Bereich der Gemeinde Gleichen und Stadt Duderstadt
Frau Schmidt
Zimmer 407, Durchwahl 2460
Bereich der Samtgemeinden Gieboldehausen und
Radolfshausen
Frau Achler
Zimmer 406, Durchwahl 2776
Bereich der Gemeinde Staufenberg, Stadt Hann. Münden
und Samtgemeinde Dransfeld
Die Abwicklung wasserrechtlicher Verfahren erfolgt durch:
Frau Constantinescu (Teamleiterin)
Zimmer 410, Durchwahl 2954
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