Frau Jenssen
Zimmer 412, Durchwahl 2455
Bereich der Gemeinden Gleichen, Rosdorf, Friedland und
Dransfeld
Frau Gotthardt
Zimmer 411, Durchwahl 2771
Bereich des Flecken Bovenden, des Flecken Adelebsen und
Samtgemeinde Radolfshausen
Frau Kämpfer
Zimmer D3.10 (Standort Osterode), Durchwahl 4674
Bereich Altkreis Osterode
Niederschlagswasser von befestigten Flächen
Niederschlagswasser, welches auf befestigten Flächen (Dachflächen
sowie sonstige versiegelte Flächen) von Privatgrundstücken
anfällt und gefasst wird, unterliegt grundsätzlich der Anschluss-
und Benutzungspflicht und muss daher in die öffentliche Kanalisation
eingeleitet werden (Mischwasser- oder Regenwasserkanalisation).
Bei geeigneten Vorflut- bzw. Boden- und Grundwasserverhältnissen
kann alternativ zur Ableitung in die öffentliche Regenwasserkanalisation
das gesammelte Niederschlagswasser ortsnah in ein
Gewässer eingeleitet werden oder auf dem Grundstück versickern.
Das Einleiten von Niederschlagswasser in ein Gewässer bzw. in
das Grundwasser (Versickerung) ist eine Gewässerbenutzung, für
die nach dem Wasserhaushaltsgesetz eine wasserrechtliche Erlaubnis
erforderlich ist. Je nach Herkunft und Menge des Niederschlagswassers
können dabei weitergehende Anforderungen an
die Einleitung, wie Rückhaltung oder Regenwasserbehandlung,
gestellt werden. Ob eine Erlaubnis erforderlich ist und welche
Antragsunterlagen benötigt werden, können Sie bei den genannten
Ansprechpartnern/innen erfragen.
Ansprechpartner:
Herr Ahlborn (Teamleiter)
Zimmer 409, Durchwahl 2459
Herr Giere
Zimmer D3.10 (Standort Osterode), Durchwahl 4671
Bereich Altkreis Osterode
Herr Schopnie
Zimmer 408, Durchwahl 2165
Bereich des Flecken Bovenden, des Flecken Adelebsen,
Friedland und Rosdorf
Herr Kohlmann
Zimmer 407, Durchwahl 2449
Bereich der Gemeinde Gleichen und Stadt Duderstadt
Frau Schmidt
Zimmer 407, Durchwahl 2460
Bereich der Samtgemeinden Gieboldehausen und
Radolfshausen
Frau Achler
Zimmer 406, Durchwahl 2776
Bereich der Gemeinde Staufenberg, Stadt Hann. Münden
und Samtgemeinde Dransfeld
Die Abwicklung wasserrechtlicher Verfahren erfolgt durch:
Frau Constantinescu (Teamleiterin)
Zimmer 410, Durchwahl 2954
Herr Werth
Zimmer 413, Durchwahl 2454
Bereich der Stadt Duderstadt, der Stadt Hann. Münden,
der Samtgemeinde Gieboldehausen, und der Gemeinde
Staufenberg
Frau Jenssen
Zimmer 412, Durchwahl 2455
Bereich der Gemeinden Gleichen, Rosdorf,
Friedland und Dransfeld
Frau Gotthardt
Zimmer 411, Durchwahl 2771
Bereich des Flecken Bovenden, des Flecken Adelebsen und
Samtgemeinde Radolfshausen
Frau Kämpfer
Zimmer D3.10 (Standort Osterode), Durchwahl 4674
Bereich Altkreis Osterode
7.4 Grundwasser
Grundwasserentnahme
Eine nachhaltige Wasserwirtschaft setzt voraus, dass nur so viel
Grundwasser entnommen wird, wie neu gebildet werden kann.
Grundwasserentnahmen und das Niederbringen von Bohrungen
ins Grundwasser sind daher generell bei der Unteren Wasserbehörde
anzeige- oder erlaubnispflichtig.
Grundwasser wird entnommen in der Trinkwasserversorgung, als
Brauchwasser für Produktionsabläufe oder zur Kühlung in Gewerbe
und Industrie sowie in der Landwirtschaft zur Bewässerung
oder Feldberegnung. Auch bei Baumaßnahmen wird häufig die
Absenkung des Grundwassers über einen begrenzten Zeitraum
erforderlich.
Für diese Entnahmen von Grundwasser ist eine wasserrechtliche
Erlaubnis oder Bewilligung erforderlich. Diese Verfahren werden
durch die Untere Wasserbehörde durchgeführt. Eine Ausnahme
von dieser Erlaubnispflicht besteht für Entnahmen bis zu einer
Menge von zehn Kubikmeter pro Tag, bei denen es sich zumeist
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