desto geringer muss der Energiebedarf sein. (Siehe auch Abschnitt
„Effizienzhäuser“ im Kapitel 8.2) Sie erhalten eine Förderung,
wenn Sie ein besonders energieeffizientes Wohngebäude mit dem
Standard KfW-Effizienzhaus 55, 40 bzw. 40 Plus bauen oder erwerben.
Ein KfW-Effizienzhaus 40 Plus muss folgende Komponenten
enthalten: Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer
Energien, ein Batteriespeichersystem, eine Lüftungsanlage mit
Wärmerückgewinnung sowie eine Visualisierung von Stromerzeugung
und Stromverbrauch. Bei Passivhäusern erfolgt die Förderung
auch auf Grundlage der Effizienzhaus-Bilanzierung.
Die Förderung in Höhe von max. 100.000 € / Wohneinheit
(bezogen auf die Bauwerkskosten) wird als zinsgünstiger Kredit
mit 100 % Auszahlung gewährt. Ergänzend erhalten Sie je nach
energetischem Niveau einen Tilgungszuschuss.
Energieeffizient Sanieren (KfW)
Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
oder Wohnheimen mit Bauantrag / Bauanzeige vor dem
01.02.2002, soweit die technischen Mindestanforderungen der
KfW-Bankengruppe erfüllt werden.
Das Programm wird in eine Kreditvariante und eine Variante mit
Investitionszuschuss untergliedert. Außerdem wird zwischen einer
ganzheitlichen Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und der Durchführung
von Maßnahmenpaketen oder Einzelmaßnahmen unterschieden.
Auszug aus den derzeitigen Förderkonditionen: Stand: 03/2018
●● Die Kredit-Variante „Sanieren zum KfW-Effizienzhaus“
(Programm 151) fördert maximal 100.000 € / Wohneinheit,
wovon beim Effizienzhaus 55 bis zu 27.500 € als (nicht zu erstattender)
Tilgungszuschuss gewährt werden. Die Förderhöhe
hängt vom Effizienzgrad ab. Es gibt die Kategorien
KfW-Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55 und Denkmal.
●● Die Kredit-Variante „Energieeffizient Sanieren mit Einzelmaßnahmen“
(Programm 152) fördert maximal 50.000 € /Wohneinheit.
Hier kann der Tilgungszuschuss bis zu 3.750 € betragen.
●● Über die Zuschuss-Variante „Sanieren zum KfW-Effizienzhaus“
(Programm 430) können beim Effizienzhaus 55 bis zu 30.000 € /
Wohneinheit ausgezahlt werden.
●● Über die Zuschuss-Variante „Energieeffizient Sanieren mit
Einzelmaßnahmen“ (Programm 430) können bis zu 5.000 € /
Wohneinheit ausgezahlt werden.
●● Ein „Ergänzungskredit“ (Programm 167) dient der Finanzierung
von Heizungsanlagen auf Basis von erneuerbaren Energien und
kann in Ergänzung zu Zuschüssen aus dem Programm „Heizen
mit Erneuerbaren Energien“ des Bundesamtes für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genutzt werden.
●● Die Antragstellung erfolgt bei den Zuschuss-Programmen direkt
an die KfW.
●● Bei den Kredit-Programmen wird der Antrag in der Regel über
die jeweilige Hausbank gestellt.
●● Der Zuschuss ist vor Beginn der Bau- oder Modernisierungsarbeiten
zu beantragen.
Bauteile KfW-Einzelmaßnahme
max. U-Wert in W/(m²K)
Außenwände 0,20
Wandflächen an unbeheizt
0,25
oder Erdreich
Außenwände von Baudenkmalen 0,45
Innendämmung bei
0,65
Fachwerkaußenwänden
Schrägdächer / Flachdächer 0,14
Gauben 0,20
oberste Geschossdecken
zu nicht ausgebautem Dachraum 0,14
Kellerdecken / Bodenflächen
0,25
an Erdreich
Geschossdecken an Außenluft 0,20
Fenster mit
Mehrscheibenisolierverglasung 0,95
Fenster mit Sonderverglasung 1,30
Dachflächenfenster 1,00
Fenster an Baudenkmalen 1,40 / 1,60
Hauseingangstüren 1,30
Energetische Fachplanung und Baubegleitung durch
Sachverständige (KfW)
Zur Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle im Zusammenhang
mit der Umsetzung von Maßnahmen, die im Bereich „Energieeffizient
Bauen und Sanieren“ gefördert werden, fordert die KfW eine
Maßnahmenbegleitung durch unabhängige Energieeffizienz-
Experten. (siehe auch www.energie-effizienz-experten.de) So soll
sichergestellt werden, dass der angestrebte energetische Standard
tatsächlich erreicht wird. Die Experten-Begleitung beginnt
mit einer Bestandsaufnahme und Beantragung von Förderungen,
geht über eine Überwachung der Durchführung und hat nach
Maßnahmenabschluss eine Dokumentation der technischen
Mindestanforderungen zum Ziel.
Ergänzend zur Förderung der investiven Maßnahmen wird über
das KfW-Programm 431 „Baubegleitung“ ein Zuschuss von 50 %
der Baubegleitungskosten, jedoch maximal 4.000 € / Investitionsvorhaben
gewährt. Gefördert wird die energetische Fachplanung
und Baubegleitung bei den folgenden Vorhaben:
●● Neubau oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus
●● Energetische Sanierung mit Einzelmaßnahmen
●● Nachhaltigkeitszertifizierung (siehe www.nachhaltigesbauen.de)
Förderprogramme der NBank
Neben der KfW bietet auch die Investitions- und Förderbank des
Landes Niedersachsen (NBank) zinsgünstige Kredite für die Modernisierung
von selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum.
Hier gibt es auch spezielle Angebote für generationenübergreifendes
Wohnen sowie altersgerechtes oder behindertengerechtes
Umbauen.
Weitere Informationen: www.nbank.de
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/www.energie-effizienz-experten.de)
/www.nachhaltigesbauen.de)
/www.nbank.de
/www.energie-effizienz-experten.de)
/www.nachhaltigesbauen.de)
/www.nbank.de