Folgende Kostenansätze müssen von Ihnen berücksichtigt werden:
1. Kosten des Baugrundstücks
●● Bodenkaufpreis
●● Notarkosten für Grundstückskaufvertrag
●● Grunderwerbssteuer
●● Vermessungskosten
●● Maklerprovision
●● Erschließungskosten
●● Sonstiges (z. B. Kosten für Wertberechnungen und
Bodenuntersuchungen)
2. Baukosten
●● Reine Baukosten (Kosten des Materials und der Bauleistungen)
●● des Wohngebäudes und möglicher Nebengebäude
●● Sonderkosten der Einbaumöbel
3. Kosten der Außenanlagen
●● Hausanschlüsse
●● Einfriedung
●● Hof- und Wegebefestigung
●● Abwasserbeseitigung auf dem Baugrundstück
●● Gartenanlage
4. Baunebenkosten
●● Kosten der Architekten und Ingenieurleistungen
●● Baugenehmigungsgebühren
●● Kosten der Lagepläne
●● Kosten weiterer Behördenleistungen
●● Gerichts- und Notarkosten für die Grundschuldeintragungen
●● Disagio
●● einmalige Geldbeschaffungskosten (z. B. Bearbeitungsgebühren)
●● voraussichtliche Bereitstellungszinsen
●● Zinsen während der Bauzeit
●● Kosten der Bauversicherungen
●● Kosten der Baustoffprüfungen
●● Grundsteinlegung und Richtfeier
Vorweg gesagt, ohne Eigenmittel geht es in der Regel nicht. Je
höher der Eigenmittelanteil ist, umso solider ist meistens die Bau-
finanzierung. Im Normalfall ist ein Eigenmittelanteil von 20 % der
Gesamtkosten als Grundlage anzusehen.
Bevor ein Neubau oder der Erwerb einer Immobilie konkret wird,
sollte man sich von einem Kreditinstitut einen Finanzierungsplan
einschließlich möglicher Förderungen erstellen lassen. Sowohl
Sparkassen, als auch Banken und Förderbanken haben eigene
Baufinanzierungsbroschüren, die sie ihren Kunden bei der Beratung
aushändigen. Diese enthält umfangreiche Informationen zu
den Finanzierungsmöglichkeiten. Wenden Sie sich also für weitere
Informationen zum Thema „Baufinanzierung“ an ein Kreditinstitut
Ihrer Wahl.
3.3 Entwurf des Hauses
Der Entwurf Ihres Bauvorhabens soll die funktionellen Anforde-
rungen an das Gebäude erfüllen, Ihren Gestaltungsvorstellungen
entsprechen und im Rahmen Ihrer Möglichkeiten finanzierbar
sein. Die Aufgabe für Ihren Entwurfsverfasser besteht also darin,
Ihre Vorstellungen und Lebensgewohnheiten mit den grund-
stücksbezogenen (auch rechtlichen) und finanziellen Möglich
keiten in Einklang zu bringen. Der Entwurfsverfasser ermittelt
zunächst die für die Planung notwendigen Grundlagen. Dazu können
beispielsweise die Begehung des Grundstücks, die Erkundung
der baurechtlichen Rahmenbedingungen oder der technischen
Voraussetzungen gehören. In der Vorentwurfsplanung werden
dann erste Skizzen für Ihr Gebäude entworfen. Diese werden im
Dialog mit Ihnen verändert und optimiert. Dabei sollten Sie neben
der inneren Aufteilung und dem Äußeren Ihres Hauses auch frühzeitig
an die äußeren Freiflächen denken.
Die Anordnung des Hauses und der Stellplätze auf dem Grundstück
können entscheidende Auswirkungen auf die Nutzbarkeit
des Grundstücks haben. Deshalb sollten Sie in dieser Phase auch
schon Ideen zu Lage und Gestaltung des Gartens entwickeln, um
nicht später in die Verlegenheit zu kommen, nur Restflächen um
Ihr Haus zu haben. Sind Sie mit dem Vorentwurf einverstanden,
kann der Verfasser mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung
beginnen. Zu den Planungsunterlagen gehören auch die sogenannten
„bautechnischen Nachweise“. Das sind je nach Bauvorhaben
die statische Berechnung sowie die Nachweise über Schall,
Wärme- und Brandschutz. Für deren Erstellung sind teilweise
weitere Sachverständige erforderlich.
3.4 Rechte und Pflichten des Bauherrn
Ein Wort zu Ihrer rechtlichen Stellung als Bauherr, da Ihnen auch
die Beauftragung eines Entwurfsverfassers nicht alle Pflichten und
schon gar nicht Ihre Rechte nimmt: Zunächst einmal haben Sie einen
Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn Ihr
Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht. Wenn Ihnen
die Baugenehmigung zugestellt worden ist, dürfen Sie nach deren
Maßgabe mit dem Bau beginnen, sofern Ihnen nicht noch andere
Erlaubnisse fehlen. Lesen Sie sich die Baugenehmigung genau
durch. Das „Kleingedruckte“ beinhaltet unter Umständen Auflagen
und Pflichten für Sie, die Sie beim Bau beachten müssen. Der Baugenehmigung
sind gegebenenfalls Vordrucke beigefügt, die Sie zu
bestimmten Zeitpunkten an die Behörde zurückschicken müssen.
Das Bauvorhaben darf nur so verwirklicht werden, wie es genehmigt
wurde. Nachträgliche Abweichungen können eine Nachtragsgenehmigung
erforderlich machen und bei dessen Fehlen auch zu
Bußgeldverfahren und sogar Rückbauverfügungen führen. Nehmen
Sie also bei Abweichungen von der Genehmigung frühzeitig
Kontakt mit dem Fachdienst Bauaufsicht des Landkreises Göttingen
auf, um diese Fragen zu klären. Informieren Sie sich bitte
schon vor Baubeginn über Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr.
Planen Sie Ihr Bauvorhaben nicht ohne frühzeitige Beteiligung
eines geeigneten Entwurfsverfassers, der Ihnen bei der Realisierung
mit Rat und Tat zur Seite steht.
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