Entsorgungsanlage Deiderode
Auf dem Mittelberg 1, 37133 Friedland
Tel.: 0551 525-2473 und -2474 (Abfallberatungshotline)
Fax: 0551 525-2530
Tel.: 05504 93520
Öffnungszeiten von Mo. – Fr. 7.30 – 16.00 Uhr sowie
Sa. von 10.00 – 12.00 Uhr
(November bis Februar nur jeden 1. Sa. im Monat)
Auf der Entsorgungsanlage Hattorf am Harz (Einzugsbereich
Abfallwirtschaft Osterode am Harz) können folgende Abfälle
entsorgt werden:
●● Boden belastet/unbelastet, sowie vermischt mit belastetem/
unbelastetem Bauschutt/Straßenaufbruch
●● Bauschutt belastet sowie unbelastet, welcher nicht zur
Verwertung bestimmt ist
●● Asbestzementabfälle
●● Dämmmaterial
●● Straßenaufbruch, unbelastet sowie belastet,
teerölhaltig und bituminös
●● Flachglas
●● kompostierbare Abfälle
●● Altkleider
●● Rest- und Sperrabfall
●● Elektronikschrott und Kühlgeräte
●● Altholz (auch schadstoffbelastetes A IV Holz)
●● Altpapier und Altmetall
●● Schadstoffe
●● Styropor
●● Altreifen
Entsorgungsanlage Hattorf am Harz
37197 Hattorf am Harz
Tel.: 05584 949120
E-Mail: eah@landkreisgoettingen.de
Öffnungszeiten von Mo. – Fr. 7.30 – 16.00 Uhr
(Kleinanliefererstation bis 16.30 Uhr)
Sa. von 8.00 – 12.00 Uhr
Bodenbörse
Für jede Ablagerung und für jeden Einbau von unbelastetem Boden
außerhalb einer zugelassenen Deponie ist die Zustimmung
des Landkreises Göttingen – Untere Abfallbehörde – erforderlich.
Diese Zustimmung ist vorab schriftlich zu beantragen. Der Antrag
ist zusammen mit den beizufügenden Lageplänen einzureichen.
Bei Bodenaushub aus bebauten Flächen, Gewerbegebieten, Kanalsanierungen
und im Bereich von Straßenarbeiten ist zusätzlich
ein Gutachten eines Analysebüros notwendig.
Nähere Auskünfte geben Ihnen die unten genannten Ansprechpartner.
Wir helfen Ihnen auch gern weiter, wenn Sie selbst keine
Ablagerungsflächen benennen können.
Sofern keine andere Verwertungsmöglichkeit besteht, können Sie
Boden und Steine selbstverständlich auch auf den Entsorgungsanlagen
Breitenberg oder Dransfeld (Einzugsbereich Abfallwirtschaft
Göttingen) sowie der Entsorgungsanlage Hattorf am Harz (Einzugsbereich
Abfallwirtschaft Osterode am Harz) gegen Gebühr
anliefern.
Ansprechpartner:
Herr Schneemann
Zimmer 517, Durchwahl 2769
Herr Neumann
Zimmer 516, Durchwahl 2770
Herr Seefried
Zimmer 516, Durchwahl 2453
Herr Speck
Zimmer 512, Durchwahl 2778
Herr Deppe
Zimmer 512, Durchwahl 2951
Herr Hübscher
Standort Osterode, Durchwahl 4776
7.7 Wasserschutzgebiete
Wasserschutzgebiete (WSG)
Um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor
nachteiligen Einwirkungen zu schützen und langfristig die Versorgung
der Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichender Qualität
zu sichern, sind im Einzugsbereich von Trinkwassergewinnungsanlagen
Wasserschutzgebiete durch Verordnung ausgewiesen worden
bzw. werden noch ausgewiesen.
Folgende Schutzgebiete sind im Landkreis Göttingen festgesetzt:
Gronespring, Stegemühle, Weendespring, Oberode, Adelebsen,
Bühren, Dankelshausen, Scheden, Reiffenhausen, Nordwestlich
Witzenhausen, Renshausen, Gelliehausen, Moosgrund, Reinhausen,
Tiefenbrunn, Ziegenhagen, Nieste, Kleinalmerode, Uschlag,
Lenglern, Sattenhausen, Friedland-Reckershausen, Blümer Berg-
Klus-Mielenhausen, Hettensen, Steinatal, Hattorf, Wulften, Barbis,
Bad Sachsa, Zorge, Lonau, Sieber, Alte Riefensbeek, Sösetalsperre,
Magdeburger Stollen, Eisdorf, Elvershausen, Granetalsperre,
Seesen und Willershausen.
Folgende Schutzgebiete sollen festgesetzt werden:
Landolfshausen, Obernfeld, Nienhagen, Reiffenhausen (neu),
Laubach, Speele, Ellershausen-Bühren-Dankelshausen (Bramwald),
Barterode, Ludolfshausen, Bremke, Etzenborn, Atzenhausen,
Reyershausen-Schneebreite, Bursfelde, Kattenbühl,
Wiesenpfad, Scheden (neu), Adelebsen (neu), Friedland-Reckershausen
(neu) und Wissmanshof.
In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen je nach
Lage verboten oder nur beschränkt zulässig.
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