um private Brunnen zur Gartenbewässerung handelt. Diese sind
lediglich anzuzeigen.
Ansprechpartner (Gö):
Herr Schneider
Zimmer 408, Durchwahl 2458
Ansprechpartner (OHA):
Herr Giere
Zimmer 03.10 (Standort Osterode), Durchwahl 4671
Die Abwicklung wasserrechtlicher Verfahren erfolgt durch:
Frau Constantinescu (Teamleiterin)
Zimmer 410, Durchwahl 2954
Herr Werth
Zimmer 413, Durchwahl 2454
Bereich der Stadt Duderstadt, der Stadt Hann. Münden,
der Samtgemeinde Gieboldehausen, und der Gemeinde
Staufenberg
Frau Jenssen
Zimmer 412, Durchwahl 2455
Bereich der Gemeinden Gleichen, Rosdorf, Friedland und
Dransfeld
Frau Gotthardt
Zimmer 411, Durchwahl 2771
Bereich des Flecken Bovenden, des Flecken Adelebsen und
Samtgemeinde Radolfshausen
Erdwärmenutzung
Erdwärmesonden werden in vertikalen Bohrungen mit Tiefen bis
150 Meter eingebaut. Sie bestehen in der Regel aus Kunststoffrohren,
die mit einer Wärmeträgerflüssigkeit (Gemisch aus Wasser
und Ethanol oder Glykol) gefüllt sind und die Wärme aus dem
Untergrund aufnehmen. Die Sonden sind über Sammelleitungen
an eine Wärmepumpe angeschlossen, in der die aufgenommene
Erdwärme auf das Heizsystem des Hauses übertragen wird. Für
die Umwälzung der Wärmeträgerflüssigkeit wird (außer bei CO2-
Sonden) eine Pumpe benötigt. Meist werden elektrische Pumpen
eingesetzt, möglich ist aber auch der Einsatz gasbetriebener Pumpen.
Erdwärmesonden und Brunnensysteme zur Wärmegewinnung
sind im Landkreis Göttingen generell erlaubnispflichtig. Andere
Bauformen von Erdwärmeanlagen wie Erdwärmekörbe und
-kollektoren sind zumindest anzeigepflichtig. Für Grundstücke in
Wasserschutzgebieten gelten besondere Bestimmungen. Dort ist
die Erdwärmenutzung, egal in welcher Form, in der Regel genehmigungspflichtig.
In der engeren Schutzzone II von Wasserschutzgebieten
kann grundsätzlich keine Genehmigung von Erdwärmeanlagen
in Aussicht gestellt werden. Details regeln die jeweiligen
Wasserschutzgebietsverordnungen.
Das Land Niedersachsen hat eine landesweite Einteilung in zulässige,
bedingt zulässige und unzulässige Gebiete vorgenommen.
Während in zulässigen Gebieten lediglich eine Anzeige vorzulegen
ist, sind in bedingt zulässigen Gebieten, Anträge auf Erteilung einer
wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich. Im gesamten Landkreis
Göttingen gibt es neben einigen unzulässigen ausschließlich
bedingt zulässige Bereiche. Aus diesem Grund ist in jedem Fall
eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage
erforderlich.
Hinweis: Die Entsorgung des anfallenden Bohrklein ist entsprechend
den geltenden abfallrechtlichen Vorschriften vor
Bohrbeginn mit dem FD Abfall zu klären.
Es empfiehlt sich vor der Angebotseinholung, Beauftragung oder
sonstigen Verfahrensschritten vorab eine Anfrage bei der Unteren
Wasserbehörde zu stellen, ob für ein Grundstück prinzipiell die
gewünschte Erdwärmesnutzung möglich ist. Es wird dann geprüft,
ob das Grundstück zum Beispiel im Wasserschutzgebiet, im Bereich
einer Altlast, Altablagerung etc., oder in der Nähe einer größeren
Wasserentnahme liegt und ob eine Erdwärmenutzung zugelassen
werden kann.
Weitere Informationen zu Wärmepumpen finden Sie im Kapitel 8.6.
Ansprechpartner:
Herr Schneider
Zimmer 408, Durchwahl 2458
Die Abwicklung wasserrechtlicher Verfahren erfolgt durch:
Frau Constantinescu (Teamleiterin)
Zimmer 410, Durchwahl 2954
Herr Werth
Zimmer 413, Durchwahl 2454
Bereich der Stadt Duderstadt, der Stadt Hann. Münden,
der Samtgemeinde Gieboldehausen, und der Gemeinde
Staufenberg
Frau Jenssen
Zimmer 412, Durchwahl 2455
Bereich der Gemeinden Gleichen, Rosdorf, Friedland und
Dransfeld
Frau Gotthardt
Zimmer 411, Durchwahl 2771
Bereich des Flecken Bovenden, des Flecken Adelebsen und
Samtgemeinde Radolfshausen
Herr Kuhnt
Zimmer 411, Durchwahl 4677
Bereich Altkreis Osterode
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